EnEV – das wichtigste im Überblick!

Wie lauten die wichtigsten Änderungen bei der EnEV 2014?

  • Im Energieausweis wird der Strom-, Gas- oder Ölbedarf der im Haus befindlichen Heizanlage skalenförmig, auf dem „Bandtacho“ angegeben. Diese Energieeffizienzklassen für Wohngebäude beginnen bei A+, welches für einen optimal niedrigen Energiebedarf steht und enden am anderen Ende der Skala mit dem Buchstaben „H“ für einen hohen Verbrauch von über 250  kWh/(m²a). (Zum Vergleich: Bislang reichte der obere Wert der Skala über 400 kWh/(m²a) hinaus.)
  • Potentiellen Käufern oder Mietern muss bereits bei der Besichtigung der Immobilie der Energieausweis vorgelegt werden. Weiterhin muss dieser unmittelbar nach Abschluss des Kauf-, Leasing- oder Miet-Vertrages als Original oder Kopie übergeben werden.
  • Für jeden Energieausweis muss künftig auch eine Registriernummer per Online-Formular angefordert werden.
  • Auch in kommerziellen Immobilienanzeigen (bspw. in der Tageszeitung oder in kostenpflichtigen Online-Portalen) müssen künftig Angaben über Energiekennwerte gemacht werden. Hier muss also stehen, ob die Heizung bspw. mit Öl oder Gas betrieben wird (Energieträger), in welche Energieeffizienzklasse die entsprechende Immobilie eingeordnet wurde und auf welchen Wert sich der Endenergiebedarf des Gebäudes beläuft.
  • Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen ab 2015 nicht mehr in Betrieb sein, sondern müssen ausgetauscht werden (ausgenommen sind Niedrigtemperatur- und Brennwertkessel).

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